Sie empfehlen.
Ihr Betrieb verdient.
Werden Sie Partnerbetrieb der Bernert-Gruppe: Sie stellen den Kontakt zu uns her, wir melden uns erst nach Freigabe Ihres Kontakts. Kommt ein beurkundeter Kaufvertrag zustande, erhält Ihr Betrieb als Empfehlungsprämie 10 % unserer Provision ohne Umsatzsteuer, bei 300.000 € Kaufpreis sind das 1.800 € netto.


Drei gute Gründe für Ihren Betrieb
Ob Sie im Haus arbeiten, verwalten und räumen, rund ums Bauen und Finanzieren tätig sind oder Menschen in großen Entscheidungen begleiten: Ihre Kunden vertrauen Ihnen, lange bevor sie an einen Makler denken. Genau das ist Ihr Vorteil.
Verdienen
10 % unserer Provision ohne Umsatzsteuer als Empfehlungsprämie für Ihren Betrieb. Der Anspruch entsteht, sobald aus dem gemeldeten Kontakt ein beurkundeter Kaufvertrag wird. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 1.800 €.
Einfach
Sie stellen den Kontakt her, Bewertung, Vermarktung und Abwicklung übernehmen wir. Kein Exposé, keine Besichtigung, keine Verhandlung durch Sie.
Gegenempfehlung
Empfehlungen laufen in beide Richtungen: Sucht ein Eigentümer eine Leistung wie Ihre, nennen wir Ihren Betrieb und legen unsere Zusammenarbeit offen. Wen wir weiterempfehlen, entscheiden wir im Einzelfall.
Sie sind gemeint, wenn Sie früher da sind als wir
Das Partnernetzwerk ist für Betriebe und Unternehmen gemacht, die vor uns von einem Verkauf erfahren: weil sie im Haus stehen, weil sie im Auftrag des Eigentümers handeln oder weil die Immobilie in ihren Zahlen, Akten und Plänen auftaucht. Neun Berufsgruppen, und für jede der Moment, in dem ein Name genügt. Vertragspartner und Empfänger der Empfehlungsprämie ist immer der Betrieb, nie eine angestellte Person.
Sie sind im Haus
Sie stehen im Haus, wenn über seine Zukunft entschieden wird. Der Satz, dass verkauft werden soll, fällt bei Ihnen zuerst.

Handwerk, Gebäudetechnik und Sanierung
Ihre Kostenschätzung liegt auf dem Tisch, und der Eigentümer entscheidet sich gegen die Sanierung. Der Auftrag ist weg. Nennen Sie dann unseren Namen: Kommt es zum Verkauf, geht die Empfehlungsprämie an Ihren Betrieb. Das gilt für Dach, Heizung, Elektro und Malerarbeiten ebenso wie für den Garten, und dem neuen Eigentümer empfehlen wir Sie für die Arbeiten danach.

Energieberatung
Sanierungsfahrplan, Energieausweis, Fördermittel: Nach Ihrer Kostenschätzung entscheiden Eigentümer sich gegen die Sanierung und für den Verkauf. Sprechen Sie dazu keine Empfehlung aus, vermitteln Sie nichts, nennen Sie auf Wunsch nur unseren Namen. Wertermittlung, Vermarktung und Abwicklung übernehmen wir.
Prämie, Spende oder Verzicht? Sie wählen, was in Ihrem Beruf zulässig ist.
Entrümpelung, Umzug und Reinigung
Haushaltsauflösung, Erbfall, Umzug ins Heim: Beim Aufmaß weiß niemand, was mit dem Haus passieren soll. Denkt Ihr Auftraggeber über einen Verkauf nach, fragen Sie ihn, ob wir uns melden dürfen. Vor Fotos und Besichtigungen wird geräumt und gereinigt, dafür empfehlen wir Ihren Betrieb weiter.
Sie handeln im Auftrag anderer
Sie arbeiten für Eigentümer, Mandanten oder Betreute. Kommt dabei ein Verkauf zur Sprache, genügt es, unseren Namen zu nennen.

Haus- und WEG-Verwaltung
Eine Wohnung steht leer, nach dem Sanierungsbeschluss will ein Eigentümer raus: Sie hören das zuerst. Machen Sie ihn auf uns aufmerksam, den Verkauf übernehmen wir und empfehlen dem Käufer Ihre Verwaltung. Handeln Sie für einen Auftraggeber, stimmen Sie die Empfehlungsprämie vorher mit ihm ab.
Prämie, Spende oder Verzicht? Sie wählen, was in Ihrem Beruf zulässig ist.
Soziale Einrichtungen und Betreuung
Eine betreute Person zieht ins Heim, das Haus steht leer, die Kosten laufen weiter. Für Träger, Stiftungen und Betreuungen übernehmen wir Wertermittlung und Verkauf, auch wenn das Betreuungsgericht zustimmen muss. Sie nennen nur unseren Namen.
Prämie, Spende oder Verzicht? Sie wählen, was in Ihrem Beruf zulässig ist.
Finanzierung und Versicherung
Ein Kunde muss verkaufen, bevor er kaufen kann, oder eine Police läuft für ein Haus weiter, in dem niemand mehr wohnt. Melden Sie den Kontakt über das Partner-Portal, sobald Ihr Kunde zugestimmt hat. Wertermittlung und Verkauf übernehmen wir, Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde.
Sie beraten rund um Vermögen und Bau
In Mandaten, Zahlen und Plänen taucht regelmäßig eine Immobilie auf, deren Wert zur Sprache kommt.

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Nachfolge, Vermögensaufteilung, Betriebsaufgabe: In Ihren Zahlen steht die Immobilie, lange bevor jemand an einen Verkauf denkt. Braucht Ihre Mandantschaft einen belegbaren Wert, nennen Sie unseren Namen. Das Gutachten erstellen zertifizierte Sachverständige, das Mandat bleibt bei Ihnen.
Prämie, Spende oder Verzicht? Sie wählen, was in Ihrem Beruf zulässig ist.
Kanzleien für Familien- und Erbrecht
Erbengemeinschaft, Zugewinnausgleich, drohende Teilungsversteigerung: Die Immobilie ist der Punkt, an dem die Einigung hängt. Machen Sie Ihre Mandantschaft auf uns aufmerksam, wir übernehmen Wertermittlung und Verkauf. Beraten und verhandeln bleibt Ihre Sache.
Prämie, Spende oder Verzicht? Sie wählen, was in Ihrem Beruf zulässig ist.
Architektur und Bauplanung
Umnutzung, Aufstockung, Anbau: Sie merken früh, wenn ein Vorhaben nicht trägt. Entscheidet die Bauherrschaft sich stattdessen für den Verkauf, genügt unser Name. Bewertung und Vermarktung übernehmen wir, Ihre Planungsleistung bleibt davon unberührt.
Prämie, Spende oder Verzicht? Sie wählen, was in Ihrem Beruf zulässig ist.In vier Schritten zur Empfehlungsprämie
Von der Empfehlung bis zur Auszahlung an Ihren Betrieb. Den Papierkram übernehmen wir, an uns binden müssen Sie sich nicht.
Kostenlos anmelden
Ihren Betrieb online als Partnerbetrieb anmelden, kostenlos und ohne Bindung an uns. Keine Mindestmenge an Empfehlungen.
Kontakt herstellen
Ein Kunde, ein Eigentümer aus Ihrer Verwaltung oder eine Person, die Sie betreuen, denkt über Verkauf, Vermietung oder Bewertung nach? Fragen Sie, ob wir sie ansprechen dürfen, und melden Sie den Kontakt über Ihr Partner-Portal. Wir melden uns erst nach Freigabe des Kontakts.
Oder Sie geben unsere Nummer weiter und nennen dabei Ihren Betrieb. Nennt die Person Ihren Betrieb beim Anruf, ordnen wir die Empfehlung Ihnen zu. Kontaktdaten geben Sie dann nicht weiter.
Diskrete Prüfung
Wir prüfen Ihre Meldung und gehen vertraulich auf Ihren Kontakt zu. Alles Weitere übernehmen wir.
Für Ihren Betrieb
10 % unserer Provision ohne Umsatzsteuer als Empfehlungsprämie für Ihren Betrieb, bei jedem Geschäft, das aus Ihrer Empfehlung entsteht. Beim Immobilienverkauf sind das bei 300.000 € Kaufpreis 1.800 €. Arbeiten Sie im Auftrag Dritter, etwa als Verwaltung oder als Betreuer, legen Sie die Empfehlungsprämie gegenüber Ihrem Auftraggeber offen.
Für Ihren Kunden
Eine kostenlose Ersteinschätzung zu seiner Immobilie und eine Beratung, die ihn zu nichts verpflichtet. Dass Ihr Betrieb die Empfehlungsprämie erhält, erfährt er von uns.
Rechnen Sie selbst nach
Ein Regler, eine Zahl. So viel kann eine einzige erfolgreiche Empfehlung Ihrem Betrieb bringen.
In Ihrer Region unterwegs, genau wie Ihr Betrieb.
Bamberg · Bayreuth · Coburg · Erlangen · Kronach · Kulmbach · Lichtenfels · Nürnberg & überall dazwischen
Empfehlungen lohnen sich quer durch alle Bereiche
Ob Sie im Haus arbeiten, Objekte verwalten und räumen, Bauvorhaben und Finanzierungen begleiten oder Menschen in großen Entscheidungen zur Seite stehen: Sie sind oft dabei, wenn eine Immobilie zum Thema wird. Beim Verkauf, bei einer Vermietung, einer Bewertung oder Finanzierung, im Erbfall und bei einer Betriebsaufgabe genügt es, dass Sie unseren Namen nennen.
Immobilienverkauf
Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis gehen 1.800 € zzgl. USt. als Empfehlungsprämie an Ihren Betrieb.
Verkehrswert-Gutachten
Ob Erbfall, Trennung oder Betriebsaufgabe: In diesen Fällen wird ein Verkehrswert gebraucht.
Finanzierung
Kauf, Neubau oder Anschlussfinanzierung: Am Anfang steht fast immer eine Immobilie. Auch hier zählt jede Empfehlung.
Sie nennen unseren Namen oder stellen den Kontakt her, den Rest übernehmen wir.
Empfehlen ist keine Einbahnstraße. Wir empfehlen zurück.
Vor und nach jedem Verkauf steht Arbeit an: räumen, streichen, sanieren, umziehen, reinigen, verwalten. Fragt eine Eigentümerin oder ein Käufer nach einem Betrieb, nennen wir einen Namen aus dem Netzwerk. Das kann Ihr Betrieb sein.

Arbeit rund um jeden Verkauf
Ein Verkauf zieht Arbeit nach sich, oft schon Wochen vorher. Wir sehen früh, was ansteht: Entrümpelung, Anstrich, Dach, Heizung, danach Umzug, Reinigung und die laufende Verwaltung.

Namentlich empfohlen
Kein Katalog, keine Liste zum Durchtelefonieren. Wir nennen Ihren Betrieb mit Namen und sagen offen dazu, dass Sie zu unserem Partnernetzwerk gehören. Wen wir weiterempfehlen, entscheiden wir im Einzelfall.

Ein Platz je Ort und Gewerk
Für Sie gilt keine Bindung an uns und keine Mindestmenge, Sie arbeiten weiter mit jedem zusammen, mit dem Sie wollen. Umgekehrt nehmen wir je Ort und Gewerk nur einen Betrieb ins Partnernetzwerk auf.
Die Empfehlungsprämie zahlen wir aus unserer Provision ohne Umsatzsteuer. Alle Beträge sind Nettobeträge: bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG nicht.
Alles, was Betriebe wissen wollen
Nichts, und nein. Die Partnerschaft ist für Ihren Betrieb kostenlos. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine Mindestmenge und keine Abnahmepflicht. Sie empfehlen uns, wenn es passt, und sonst nicht. Was Sie unterschreiben, ist eine Partnervereinbarung. Sie hält fest, was wir zahlen, wann wir zahlen und dass Sie zu nichts verpflichtet sind. Ihr Vertragspartner ist die Bernert Immobilien GmbH. Aussteigen können Sie jederzeit formlos per E-Mail.
Online, über unser Partner-Portal. Sie hinterlegen Ihren Betrieb, einen Ansprechpartner und die Daten, die wir für die Abrechnung brauchen: Firmierung, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und Bankverbindung. Danach unterschreiben Sie die Partnervereinbarung und bekommen Zugang zu Ihrem Partner-Portal. Dort melden Sie Ihre Empfehlungen.
10 % unserer Provision ohne Umsatzsteuer als Empfehlungsprämie für Ihren Betrieb, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ein Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 1.800 € für Ihren Betrieb. Die Provision vereinbaren wir je Objekt, die Zahl ist deshalb ein Beispiel. Keine Staffel, keine Mindestbeträge: Es bleiben immer 10 % unserer Provision ohne Umsatzsteuer.
Ja, das ist die zweite Hälfte der Partnerschaft. Wir haben täglich mit Eigentümern und Käufern zu tun, die einen Handwerker, eine Energieberatung, einen Garten- und Landschaftsbauer, eine Hausverwaltung, eine Entrümpelung, einen Umzug oder eine Reinigung brauchen. Wen wir weiterempfehlen, entscheiden wir im Einzelfall. Sie zahlen uns dafür nichts: keine Gebühr, keine Provision, keine Beteiligung an Ihrem Auftrag. Die einzige Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb bei uns im Partnernetzwerk ist.
Wir rechnen mit Ihrem Betrieb ab, den Weg dafür halten wir in der Partnervereinbarung fest. Alle Beträge auf dieser Seite sind Nettobeträge, dazu kommen 19 % Umsatzsteuer. Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG, rechnen wir ohne Steuerausweis ab, sagen Sie uns das bei der Anmeldung. Beim Immobilienverkauf entsteht Ihr Anspruch mit dem beurkundeten Kaufvertrag, bei Vermietung mit dem Mietvertrag, bei Gutachten und Finanzierung mit dem jeweiligen Auftragsabschluss. Bei Gutachten und Finanzierung tritt unser Netto-Honorar aus dem jeweiligen Auftrag an die Stelle der Provision. Die Auszahlung an Ihren Betrieb erfolgt, sobald unsere Provision bei uns eingegangen ist. Sie hören von uns, sobald wir abrechnen können.
Nein. Sie stellen den Kontakt her und machen auf uns aufmerksam, mehr nicht. Sie beraten nicht, Sie verhandeln nicht, Sie wirken an der Vermarktung nicht mit. Für diese reine Empfehlung im Immobilienbereich ist keine Erlaubnis nach § 34c GewO nötig. Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen und der Weg bis zum Kaufvertrag liegen bei uns. Für Empfehlungen zu Finanzierung und Kapitalanlage gelten eigene Regeln, darauf kommen wir bei der Anmeldung zu sprechen. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, klären Sie mit Ihrer Kammer.
Nur mit Einwilligung, und dafür gibt es zwei Wege. Erstens: Sie geben Ihrem Kunden unsere Nummer, er meldet sich selbst und nennt Ihren Betrieb als Empfehlungsgeber. Zweitens: Sie fragen Ihren Kunden, ob wir uns bei ihm melden dürfen. Erst wenn er zugestimmt hat, tragen Sie ihn im Partner-Portal ein. Vorher melden wir uns nicht. Bei der ersten Kontaktaufnahme sagen wir ihm, dass wir seine Daten von Ihrem Betrieb haben, und weisen ihn auf unsere Datenschutzhinweise hin. Adressbestände oder Kundenlisten nehmen wir nicht entgegen.
Ja, und wir sagen es ihm selbst, bevor er einen Maklervertrag unterschreibt. Ihr Kunde erfährt von uns, dass Ihr Betrieb bei einem Abschluss eine Empfehlungsprämie erhält. Diese Prämie geht von unserer Provision ohne Umsatzsteuer ab, an dem, was Ihr Kunde zahlt, ändert sich nichts. Umgekehrt sagen wir unseren Kunden auch, dass wir mit den Betrieben, die wir nennen, im Partnernetzwerk zusammenarbeiten.
Die Empfehlung gehört zum Betrieb. Vertragspartner ist immer Ihr Unternehmen, und die Empfehlungsprämie geht auf das Geschäftskonto Ihres Betriebs. An einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zahlen wir nichts, weder anteilig noch als Sachleistung. Handeln Sie für Ihre Kunden als Beauftragter, etwa als Hausverwaltung, als Betreuer oder für einen Träger, prüfen Sie vorher, ob Sie die Empfehlungsprämie gegenüber Ihrem Auftraggeber offenlegen oder an ihn herausgeben müssen. Sagen Sie uns Bescheid, dann klären wir den Weg vor der ersten Empfehlung.
Sobald uns die Freigabe Ihres Kontakts vorliegt, übernehmen wir das Gespräch mit ihm. Meldet sich Ihr Kunde selbst bei uns, beginnen wir mit dem ersten Gespräch. Wir prüfen Ihre Meldung und melden uns bei Ihnen.
Dann entstehen Ihnen keine Kosten und keine Nachteile. Die Empfehlungsprämie ist erfolgsabhängig: Sie fällt an, wenn aus Ihrer Empfehlung ein beurkundeter Kaufvertrag wird. Verkauft der Eigentümer doch nicht, ist die Sache für Sie erledigt. Voraussetzung ist, dass uns der Kontakt noch nicht bekannt ist. Wir prüfen das bei der Meldung und melden uns. Danach gilt das Erstmelder-Prinzip: Wer zuerst meldet, dem wird die Empfehlung zugerechnet. Beide Wege aus der Frage zum Datenschutz sichern Ihnen diese Zuordnung. Ihre Meldung bleibt bei uns dokumentiert, im Rahmen unserer Aufbewahrungsfristen.
Sie gehen keine Bindung an uns ein. Sie empfehlen, wen Sie wollen, es gibt keine Mindestmenge, und Ihre bestehenden Partnerschaften bleiben unberührt. Umgekehrt nehmen wir je Ort und Gewerk nur einen Betrieb in unser Partnernetzwerk auf, solange die Zusammenarbeit läuft. Das sind zwei verschiedene Richtungen: Sie sind frei, unsere Liste ist es nicht. Aufhören können Sie jederzeit, formlos, ohne Frist und ohne Begründung. Empfehlungen, die vorher gemeldet wurden, rechnen wir trotzdem ab.
Sie hören von uns, sobald wir abrechnen können. Preise, Beweggründe und persönliche Umstände Ihres Kunden erfahren Sie von uns nicht, das schulden wir unserem Auftraggeber.
Sagen Sie es uns direkt, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Der Maklervertrag kommt zwischen uns und Ihrem Kunden zustande, für unsere Arbeit stehen wir gerade. Was Sie Ihrem Kunden selbst über uns zusagen, bleibt Ihre Sache, halten Sie sich deshalb an das, was auf dieser Seite steht. Wenn Sie vorher sehen wollen, wie wir arbeiten: Wir sind IVD-zertifiziertes Maklerunternehmen mit über 12 Jahren Erfahrung in Altbau, Mehrfamilienhaus und Gewerbe, unsere Gutachten erstellen wir nach DIN ISO 17024. Unsere Bewertungen bei Google und ProvenExpert sind öffentlich.
Sprechen Sie uns an, dann stimmen wir ab, womit Sie auf die Partnerschaft hinweisen und was wir Ihnen dafür zur Verfügung stellen können. Als Partnerbetrieb dürfen Sie sich auf die Zusammenarbeit mit der Bernert Immobilien GmbH berufen, solange die Partnerschaft besteht. Endet sie, nehmen Sie den Hinweis von Ihren Materialien. Sie werben damit für uns, nicht für ein einzelnes Objekt.
Ja. Die Empfehlungsprämie ist eine Betriebseinnahme und wird wie jede andere Einnahme versteuert. Sie unterliegt der Umsatzsteuer, in der Abrechnung weisen wir die 19 % aus, sofern Sie nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind.
Ja. Einzelne Berufsgruppen unterliegen berufsrechtlichen Beschränkungen und dürfen für Empfehlungen kein Entgelt annehmen. Das betrifft auch Angestellte im öffentlichen Dienst und Menschen, die andere gesetzlich betreuen. Ob das für Sie gilt, klären Sie mit Ihrer Kammer, Ihrem Berufsverband oder Ihrem Dienstherrn. Sagen Sie uns bei der Anmeldung Bescheid: Dann verzichten Sie auf die Empfehlungsprämie und empfehlen uns trotzdem, oder wir leiten den Betrag als Spende an einen Verein aus unserem Vereinsnetzwerk weiter. Ob eine Spende in Ihrem Fall zulässig ist, prüft ebenfalls Ihre Kammer, denn auch eine Zuwendung an Dritte kann berufsrechtlich ein Vorteil sein.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns: [email protected] oder rufen Sie an: 09572 839964
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Hinweise zum Ablauf und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Empfehlen Sie uns weiter. Den Rest übernehmen wir.
Sie machen Ihre Kunden auf uns aufmerksam, alles Weitere übernehmen wir. Wird daraus ein Abschluss, erhält Ihr Betrieb eine Empfehlungsprämie.
Betrieb kostenlos anmeldenEin Anruf, vier Bereiche
Zuhause in Ober- und Mittelfranken: Bayreuth, Kulmbach, Lichtenfels, Coburg, Nürnberg. Wer sich bei uns meldet, findet alles rund um die Immobilie unter einem Dach: Wertermittlung, KI-gestützte Exposés, 360-Grad-Rundgänge, Drohnenaufnahmen und eine eigene Landingpage für das Objekt. Für Sie heißt das: Sie haben die Lösung gebracht.
Bernert Immobilien
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