Wie beeinflusst die Nutzungsdauer die Steuerlast?
In der Regel werden Mietimmobilien über einen Zeitraum von 50 Jahren nach dem Kauf mit einem Abschreibungssatz von 2% standardisiert. Allerdings ist die tatsächliche Nutzungsdauer je nach Baujahr und Ausstattung oft deutlich kürzer. Durch ein Gutachten kann die verkürzte Nutzungsdauer beim Finanzamt nachgewiesen werden, was zu Steuerersparnissen führen kann.
Wenn der Immobilienkauf bereits einige Jahre zurückliegt, könnte der steuerliche Vorteil geringer ausfallen, da bereits ein Teil des Werts abgeschrieben wurde. Für konkrete Auskünfte empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.