Nutzungsdauer-Gutachten
für Ihre Immobilie
Lassen Sie jetzt die Nutzungsdauer durch uns berechnen und erhöhen Sie Ihre AfA.
Jetzt Nutzungsdauer direkt online berechnen!
Wie erstellen wir das Nutzungsdauer-Gutachten?
1.
Nutzungsdauer ermitteln
Die Erstellung des Gutachtens erfolgt auf schnellstem Wege, daher ist keine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben….
2.
Gutachten beauftragen
Beauftrage dein Nutzungsdauer-Gutachten über das Formular. Im Anschluss erhältst du einen persönlichen (Anmeldelink) zum Online-Portal um deine Daten einzutragen.
3.
Zertifiziertes Gutachten erhalten
Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen dein Gutachten entsprechend sämtlicher Anforderungen des Finanzamts. Ihr Gutachten innerhalb weniger Werktage ohne zusätzliche Kosten geliefert.
Wie beeinflusst die Nutzungsdauer die Steuerlast?
In der Regel werden Mietimmobilien über einen Zeitraum von 50 Jahren nach dem Kauf mit einem Abschreibungssatz von 2% standardisiert. Allerdings ist die tatsächliche Nutzungsdauer je nach Baujahr und Ausstattung oft deutlich kürzer. Durch ein Gutachten kann die verkürzte Nutzungsdauer beim Finanzamt nachgewiesen werden, was zu Steuerersparnissen führen kann.
Wenn der Immobilienkauf bereits einige Jahre zurückliegt, könnte der steuerliche Vorteil geringer ausfallen, da bereits ein Teil des Werts abgeschrieben wurde. Für konkrete Auskünfte empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.
Ihre Vorteile mit dem Nutzungsdauer-Gutachten von Bernert Immobilien
Schnelle Bearbeitung
Die Erstellung des Gutachtens erfolgt auf schnellstem Wege, daher ist keine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Gutachten innerhalb weniger Werktage ohne zusätzliche Kosten geliefert.
Auflagen werden erfüllt
Unsere Gutachten erfüllen alle Anforderungen des Finanzamts und werden von Sachverständigen erstellt, die nach DIN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind.
Begleitschreiben kostenlos
Um sicherzustellen, dass die Prüfung durch das Finanzamt reibungslos verläuft, stellen wir auf Anfrage ein kostenloses Begleitschreiben zu Ihrem Gutachten bereit. Dieses Schreiben wurde von einer Steuerberatung verfasst und überprüft.
Kunden-Support
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses: Unser Kundenservice steht Ihnen bei allen Fragen zum Bestellvorgang oder zum Gutachten gerne zur Verfügung. Falls Ihr Gutachten wider Erwarten abgelehnt werden sollte, unterstützen wir Sie mit einer Stellungnahme.
Wie viel Steuerersparnis ist bei meiner Immobilie drin?
Wie lässt sich die Mietrendite mit einem Nutzungsdauer-Gutachten erhöhen?
Durch ein Gutachten über die Nutzungsdauer kann die jährliche Abschreibung der Immobilie bzw. die Absetzung für Abnutzung (AfA) erhöht werden. Dadurch wird der steuerpflichtige Gewinn aus den Mieteinnahmen reduziert, was wiederum zu einer Verringerung der jährlich zu zahlenden Steuern führt. Dies trägt dazu bei, die Rendite aus den Mieteinnahmen zu steigern.
- Gutachten über Nutzungsdauer beantragen
- Höhere jährliche Abschreibung möglich
- Weniger steuerpflichtiger Mietgewinn
- Geringere Steuerlast möglich
- Höhere Renditen erhalten
Ab wann lohnt sich ein Nutzungsdauer-Gutachten?
Die nachfolgende Grafik zeigt den maximalen steuerlichen Vorteil. Abhängig dabei ist das Baujahr und die Ausstattung der Immobilie unter Berücksichtigung des pauschalten Abschreibungssatzes von 2%.
Beispiele verschiedener Objekte
Hier sehen Sie einige Beispiele unserer Kunden welche mit unseren Gutachten bares Geld sparen. Egal ob Eigentumswohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekte. Je kürzer die von uns nachgewiesene Nutzungsdauer, desto größer ist Ihre Steuerersparnis.
Einfamilienhaus (fremdvermietet)
- Baujahr: 1984
- Fläche: 125 m2
- Gebäudewert: 445.000 €
- Keine Modernisierung seit Baujahr
9 Jahre Restnutzungsdauer
Steuerersparnis:
17.000 € pro Jahr
Wohn- und Geschäftshaus
- Baujahr: 1960
- Fläche: 3.000 m2
- 42 Einheiten
- Gebäudewert: 3.000.000 €
- Modernisierung der Fenster, Bäder und Innenausbau (2015)
- Modernisierung der Heizungsanlage (2005)
25 Jahre Restnutzungsdauer
Steuerersparnis:
25.000 € pro Jahr
Mehrfamilienhaus
- Baujahr: 1955
- Fläche: 925 m2
- 12 Einheiten
- Gebäudewert: 2.100.000 €
- Modernisierung der Fenster, Bäder und Innenausbau (2014)
- Teilmodernisierung der Heizungsanlage (2015)
36 Jahre Restnutzungsdauer
Steuerersparnis:
6.800 € pro Jahr
Ihr Nutzungsdauer-Gutachten vom Profi beantragen
Roland Bernert
Geschäftsführung
Häufige Fragen zu AfA und Nutzungsdauer-Gutachten
Wer kann von einer Absetzung für Abnutzung (AfA) bzw. einer höheren jährlichen Abschreibung profitieren?
Von der AfA profitieren die Eigentümer:innen, da sie beispielsweise die Möglichkeit haben, einen höheren Prozentsatz über eine kürzere Nutzungsdauer abzuschreiben. Wenn sie das Objekt also beispielsweise nach 10 Jahren wieder verkaufen, können sie einen größeren steuerlichen Vorteil geltend machen. Wenn der Kauf der Immobilie bereits einige Jahre zurückliegt, kann der steuerliche Vorteil geringer ausfallen, da bereits ein Teil des Gebäudewertes abgeschrieben ist. Konkrete, auf Ihre individuelle Fallkonstellation bezogene Informationen kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.
Was ist die Restnutzungsdauer bei Immobilien?
Die Restnutzungsdauer definiert gemäß § 4 ImmoWertV die voraussichtliche Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie hängt insbesondere vom Baujahr oder dem Jahr einer Kernsanierung, dem Gebäudestandard, durchgeführten Modernisierungen und unterlassenen Instandhaltungen ab.
Wie wird die Restnutzungsdauer berechnet?
Die Restnutzungsdauer ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen der objektartspezifischen Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes. Es wird dabei zwischen technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Nutzungsdauer unterschieden. Kernsanierungen, Modernisierungen oder mangelnde Instandhaltungen können die Restnutzungsdauer in der Regel modifizieren.
Was ist die übliche Nutzungsdauer einer Immobilie?
Die Gesamtnutzungsdauer beschreibt gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung ab dem Baujahr üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie variiert je nach Gebäudeart und -standard, wobei Objekte mit niedrigerem Standard im Allgemeinen eine geringere Nutzungsdauer haben.
Hängt die Abschreibung vom Erwerbs- oder Baujahr ab?
Die Abschreibung beginnt mit dem im Kaufvertrag festgelegten Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten. Bei Wohnimmobilien richtet sich die (typisierte) Nutzungsdauer nach dem Fertigungsjahr des Objekts.
Wie beeinflusst die Restnutzungsdauer die Abschreibung?
Das Finanzamt bestimmt abhängig vom Baujahr der Immobilie die Nutzungsdauer und den Abschreibungssatz der Gebäudeanschaffungskosten ab dem Kaufzeitpunkt. Durch den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer kann der AfA-Abschreibungssatz angepasst werden, was zu höheren jährlichen Abschreibungsbeträgen und Steuerersparnissen führen kann.
Ist es möglich, das Gutachten über die verkürzte Nutzungsdauer auch einige Jahre nach dem Kauf erstellen zu lassen?
Ja, es ist durchaus möglich, auch einige Jahre nach dem Kauf ein Gutachten zur verkürzten Nutzungsdauer einer Immobilie erstellen zu lassen. Diese Vorgehensweise ist üblich, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die tatsächliche Abnutzung oder der technische Zustand der Immobilie wesentlich von den ursprünglichen Annahmen abweicht.