Immobilie kaufen mit Profi Service
Wir begleiten Sie zu Ihrem Traumobjekt
Als erfahrene Makler aus Oberfranken nutzen wir unser umfangreiches Netzwerk, um für Sie das passende Objekt zu finden. Wir haben regelmäßigen Zugriff auf hochwertige Wohnungen und Häuser sowie geräumige Büroflächen und Industriegebäude.
Erster Schritt
Teilen Sie uns möglichst genau mit, woran Sie interessiert sind. So steigern wir Ihre Chancen, das perfekte Objekt für Sie zu finden.
Zweiter Schritt
Wir nehmen Ihre Wünsche in unsere Liste auf und schicken Ihnen auserwählte Angebote zu. Dabei halten wir Sie selbstverständlich immer auf dem Laufenden.
Jetzt schon neugierig?
Vielleicht ist ja hier schon das Passende für Sie dabei?
Mit Bernert Immobilien haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Ihr Traumhaus existiert noch nicht in unseren Angeboten? Kein Problem.
Ihr Traumhaus existiert noch nicht in unseren Angeboten? Kein Problem.
Verraten Sie uns Ihr Pläne, vielleicht können wir dann genauer zu Ihrer jeweiligen Situation weiter helfen. Wir bieten auch Grundstücke zur Bebauung an. So können Sie Ihres eigens Glückes Schmied werden. Kommen Sie einfach auf uns zu. Keine Frage wird außer Acht gelassen.
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Häufe Fragen für Immobilien-Käufer
Welche Nebenkosten beim kaufen einer Immobilie gibt es?
Der Kaufpreis allein reicht beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung oft nicht aus, da zusätzliche Kaufnebenkosten entstehen, die bis zu 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen können.
Neben der Maklerprovision fallen Kosten für den Notar an, der eine beglaubigte Urkunde für die Kaufabwicklung erstellt. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Auch die Beglaubigung des Kaufvertrags durch den Notar verursacht weitere Gebühren, die vom Käufer zu tragen sind.
Die Eintragung ins Grundbuch durch das Grundbuchamt kostet etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises. Das Grundbuch enthält Informationen über alle Grundstücksrechte wie Eigentum, Hypotheken und Grundschulden.
Das Finanzamt erhebt zusätzlich die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Gesamtkaufpreises beträgt. Für die Darlehensaufnahme können neben Zinsen und Tilgungsraten auch weitere Kosten wie Wertermittlungsgebühren anfallen, die etwa 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme betragen. Banken können zudem Bereitstellungszinsen verlangen, wenn das Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Höhe und Art der Kaufnebenkosten und lassen Sie sich vom Notar den Grundbuchauszug und die rechtlichen Verpflichtungen erklären. Beachten Sie auch, dass unter bestimmten Umständen bestimmte mitgekaufte Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen nicht in die Berechnung der Grunderwerbssteuer einbezogen werden und vorab vom Kaufpreis abgezogen werden können. Hierzu empfehlen wir die Beratung durch einen Notar oder Steuerberater.
Warum brauche ich einen Energieausweis?
Seit dem 1. Mai 2014 ist der Energieausweis beim Verkauf und der Vermietung von Wohn- und Gewerbegebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Denn was nützt ein günstiger Kauf- oder Mietpreis, wenn die Energiekosten die Ersparnis aufzehren? Der Energieausweis soll daher die Energieeffizienz eines Gebäudes dokumentieren.
Der Ausweis umfasst vier Seiten, die Auskunft darüber geben, wie viel Energie für Heizung und Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Da sich die Angaben auf das gesamte Gebäude beziehen, lässt sich keine spezifische Wohnung ableiten.
Die Farbskala des Energieausweises visualisiert den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser. Je grüner die Skala, desto energieeffizienter ist die Immobilie. Der Energieverbrauchskennwert gibt die Energieeffizienz in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr an – entweder als Energiebedarfs- oder als Energieverbrauchskennwert. Zusätzlich bietet der Ausweis Vergleichswerte für ähnliche Gebäude und Angaben zu Modernisierungsmöglichkeiten.
Unser Tipp: Fordern Sie bereits bei der ersten Besichtigung eine Kopie des Energieausweises an. Dieses Recht haben Sie gesetzlich, und es ermöglicht Ihnen, die Energiewerte mehrerer Objekte zu vergleichen und in Ihre Kaufentscheidung einzubeziehen. Falls der Energieverbrauchskennwert keinen Warmwasseranteil enthält, sollten Sie – je nach Gebäudetyp – zwischen 20 und 40 kWh Energie dafür einplanen.
Was gibt es bei einer Immobilien-Finanzierung zu beachten?
Um eine sichere Immobilienfinanzierung zu gewährleisten, ist es ratsam, sich bereits vor Beginn der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung damit zu befassen. Experten empfehlen, für den Immobilienkauf etwa 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital bereitzuhalten, um günstige Finanzierungskonditionen zu erhalten.
Die Auswahl an Kreditanbietern und Darlehensangeboten ist groß, daher ist ein gründlicher Vergleich unerlässlich. Setzen Sie bei der Finanzierung nicht ausschließlich auf einen Hypothekenkredit, sondern nutzen Sie einen Mix verschiedener Modelle.
Es kann beispielsweise sinnvoll sein, einen Teil des Darlehens über einen Bausparvertrag zu finanzieren, zusätzlich einen Bankkredit aufzunehmen und möglicherweise einen Kredit von der KfW-Bank in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise können Sie von unterschiedlichen Laufzeiten und verschiedenen Möglichkeiten eventueller Sondertilgungen profitieren. Durch unterschiedliche Zinsbindungen erhalten Sie zudem mehr Flexibilität.
Unser Tipp: Überprüfen Sie, welche staatlichen Zuschüsse für Sie in Frage kommen, und informieren Sie sich über mögliche Steuervorteile beim Immobilienkauf. Denken Sie auch bereits jetzt an eine Anschlussfinanzierung und lassen Sie sich zu Optionen wie Forward-Darlehen oder Sparverträgen beraten.
Halten Sie außerdem Spielraum für Sondertilgungen bereit, da Sie damit bei einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Lebensversicherung die Rückzahlungsphase deutlich verkürzen können.
Wann ist eine Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler erhält, wenn er erfolgreich ein Haus oder eine Wohnung vermittelt hat. Die Vermittlung gilt als erfolgreich, sobald der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Die Courtage wird erst fällig, wenn dieser Geschäftsabschluss erfolgt ist.
Für die Erhebung der Maklercourtage ist ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler erforderlich, in dem die Höhe der Courtage in der Regel schriftlich festgelegt wird. Allerdings ist ein solcher Vertrag nicht zwingend schriftlich abzuschließen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich im Voraus über die Höhe und die Modalitäten der Maklercourtage und vereinbaren Sie diese schriftlich, um rechtlich abgesichert zu sein.